Was Rostock jetzt braucht: eine neue Chefin.
Liebe Rostockerinnen und Rostocker,
Viele Menschen vertrauen der Politik nicht mehr. Verständlich, denn seit vielen Jahren reiht sich Krise an Krise, eine »Lösung« jagt die nächste. Jetzt reden wir darüber, wie wir gemeinsam durch den Winter kommen und uns Sicherheit geben.
Für mich ist klar: Ich will in Rostock keine neuen Luftschlösser bauen oder neue Pläne für die Schublade machen, sondern endlich umsetzen, was lange vorgesehen ist. Wir wollen unsere Schulen und Kitas sanieren, klimaneutral sein, lebendige Stadtteilzentren und Sportstätten schaffen, günstige Tickets für Bus und Bahn sichern und natürlich geht es auch um sichere Geh- und Radwege.
Ihre Eva-Maria Kröger
Verantwortung übernehmen
In meiner Jugend war ich beim Rettungsschwimmen und habe gelernt, dass wir füreinander verantwortlich sind. Als Politikerin suche ich immer das offene Gespräch und scheue einen ehrlichen Kompromiss nicht. Das ist meine Sache. In mehr als zwölf Jahren Arbeit in der Bürgerschaft habe ich dazu beigetragen, Gutes für Rostock zu erreichen. Wir haben gesunde kommunale Unternehmen, ein hervorragendes städtisches Klinikum und eine starke Zivilgesellschaft.
Gut zur Wirtschaft
In Rostock wird geforscht, entwickelt, gewirtschaftet. Die Unternehmen in der Stadt sind extrem wichtig für eine sichere Zukunft mit guten Arbeitsplätzen und Chancen für junge Leute. Wer das verstanden hat, spielt nicht länger Stadt und Umland gegeneinander aus. Ich weiß: neben guten Verkehrsanbindungen sind auch neue Gewerbeflächen notwendig. Kein Krisengerede hilft uns, sondern die Stärkung der Stadt-Umland-Beziehungen, der lokalen Wirtschaft und des Tourismus, der Innenstadt und die wichtige Entwicklung des Hafens.
Kultur im Herzen
Über viele Themen werden wir reden und Kultur ist sicher dabei. Sie stärkt unseren sozialen Zusammenhalt, sie bildet, baut Brücken, öffnet uns die Augen. Kulturelle Bildung fördert Kreativität und lässt genau die innovativen Ideen entstehen, die wir jetzt brauchen. Kulturschaffende verdienen mehr und Rostock verdient mehr Kultur! Dafür trete ich ein.
Plattenkind
Ich bin in Dierkow aufgewachsen, hier hatte ich eine friedliche Kindheit, mit offenen Türen überall im Hausflur. Als ich acht war, kam die Wende, dann folgte eine Jugend in den von Umbrüchen geprägten 90ern – wild und rebellisch, wie die Zeit selbst. Bereits mit achtzehn Jahren wurde ich Mutter und studierte nach dem Abi an der Universität Rostock Politikwissenschaften und Öffentliches Recht. 2004 zog es mich für vier Jahre nach Süddeutschland – studieren, arbeiten, andere Perspektiven kennenlernen, immer den Wind vermissend. Kaum wieder da, stürzte ich mich ins kommunalpolitische Ehrenamt.
Das Gefühl der offenen Türen, dass wir uns füreinander interessieren und uns umeinander kümmern, trage ich noch in mir. Ich liebe es, in Rostock Haustürgespräche zu führen, einfach zu klingeln und miteinander zu reden. Dabei erfahre ich, dass Sie sich eine Politik wünschen, die solidarisch, verlässlich und klar ist.
Dafür arbeite ich nun täglich, als Politikerin, als Nachbarin, im Ehrenamt, als Mutter und als Rostockerin. Und in Zukunft gerne als Ihre Oberbürgermeisterin.
Jetzt sind Sie gefragt: Sie haben Hinweise, Ideen, Kritik oder Vorschläge? Dann schreiben Sie mir einfach! Sie können dazu das untenstehende Kontaktformular nutzen.
Jetzt spenden!
Gerne können Sie auch hier direkt via Paypal spenden.
Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit von Parteispenden:
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.